CDU und SPD verstoßen gegen rechtliche Vorgaben - Elke Simon-Kuch (CDU) und Armin Willingmann (SPD) bereits aufgehängt
Man muss einmal mehr den Eindruck gewinnen, dass rechtliche Vorgaben für die Altparteien offenbar eher eine Orientierungshilfe als verbindlich sind.
Die Linke Weißenfels hat auf Facebook veröffentlicht, dass bereits am 23.07.2026 Wahlplakate der CDU und der SPD im Stadtgebiet von Weißenfels aufgehängt wurden.
Einem ebenfalls veröffentlichten Schreiben der Stadt Weißenfels zur Sondernutzungserlaubnis für die Wahlwerbung zur Landtagswahl 2026 ist zu entnehmen, dass solche Wahlplakate erst vom 27.07.2026 bis zum 09.09.2026 aufgehängt werden dürfen. Elke Simon-Kuch (CDU) und Armin Willingmann (SPD) hängen jedoch bereits an einigen Laternenmasten.
Somit stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies haben wird. Wird der Oberbürgermeister Martin Papke (CDU) das Ordnungsamt hart durchgreifen lassen? Werden die Parteien verpflichtet, die Plakate wieder abzunehmen? Oder werden sie verpflichtet, die Plakate bereits zwei Tage vor der Wahl abzunehmen? Und was ist, wenn die Parteien dem nicht nachkommen? Gibt es dann ein Bußgeld und, wenn ja, in welcher Höhe? Würde dieses lächerlich niedrig ausfallen oder doch so saftig sein, dass es in der Parteikasse schmerzt?
Allerdings ist die CDU in Weißenfels für gewisse Tricksereien bekannt. So wurde Oberbürgermeister Martin Papke bei der vergangenen Stadtratswahl auf die Liste der Kandidaten für den Stadtrat gesetzt, obwohl klar war, dass er sein Amt als Oberbürgermeister nicht aufgeben würde, um nur noch Stadtrat zu sein. Bei der Wahl konnte er aufgrund seiner Bekanntheit einen großen Teil der Stimmen auf sich vereinen, wodurch zahlreiche CDU-Kandidaten in den Stadtrat einziehen konnten, die es sonst nicht geschafft hätten.
Wenn das vorzeitige Aufhängen der Wahlplakate keine spürbaren Konsequenzen für CDU und SPD hat, stellt sich die Frage, ob Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit oder die vielen anderen Dinge, für die Bürger schnell mit Bußgeldern belegt werden, künftig ebenfalls bußgeldfrei bleiben. Gilt nun: „Gleiches Recht (Ignorieren) für alle!“ oder ist es das übliche Messen mit zweierlei Maß? Die Guten dürfen sich über rechtliche Vorgaben hinwegsetzen, während die anderen – die Bürger – weiterhin die harte Hand zu spüren bekommen.
