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CDU, SPD, Grüne, FDP behindern Behinderte - Großes Jubiläum! DAK hat Widerspruch nach einem Jahr immer noch nicht bearbeitet


Man soll die Jubiläen feiern, wie sie fallen, heißt es doch immer – oder so ähnlich. Dieser Tage jährt sich die Ablehnung der DAK für den behindertengerechten Fahrzeugumbau.



Dies sind mal wieder ein paar Zeilen in eigener Sache. Ich hatte bereits vor geraumer Zeit darüber berichtet, dass wir, um unsere Tochter im Auto mitnehmen zu können, eine Verordnung zwecks Fahrzeugumbau bei der Krankenkasse DAK eingereicht hatten. Konkret sollte in der zweiten Sitzreihe ein Sitz elektrisch herausfahrbar sein, um den Transfer vom Rollstuhl ins Auto ohne Mühe bewältigen zu können. Zusätzlich sollte eine Rampe hinten eingebaut werden, um den elektrischen Rollstuhl, der gut 150 kg wiegt, mitnehmen zu können. Da das vorherige KFZ seinen 10. Geburtstag gefeiert hatte und der Einbau/Umbau lange genutzt werden sollte, wurde ein neues KFZ angeschafft, was vom Munde abgespart wurde.

Die Krankenkasse DAK lehnte den Umbau Ende Juli 2025 mit der Begründung ab, dass Menschen mit Behinderung dies nicht benötigen. Die Grundbedürfnisse eines Menschen (egal ob mit oder ohne Behinderung) belaufen sich laut Auffassung der Krankenkasse lediglich auf ein Dach über dem Kopf, ein Bad mit Toilette für die Hygiene, ein Telefon zwecks Kommunikation, den Fernsehempfang und die Möglichkeit, im Nahbereich der Wohnung einkaufen zu können und mal an die frische Luft zu kommen. Mehr braucht ein Mensch nicht – egal ob mit oder ohne Behinderung.

Dagegen wurde Widerspruch eingereicht, denn es hat sich doch einiges in der Rechtsprechung getan. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur irgendwie verwahrt werden, sondern diese Menschen haben seit geraumer Zeit ein Recht auf Selbstbestimmung, was die Freiheit einschließt, den Nahbereich der Wohnung verlassen zu können, und ein Recht auf Teilhabe. Außerdem ging es vordringlich um die Absicherung von Therapie- und Arztbesuchen.

Die Krankenkasse DAK mochte erst einmal nicht so wirklich darauf eingehen und wollte wissen, wie viele Fahrten zu Therapien und Ärzten im Jahr anliegen. Denn es könnte ja sein, dass der Einsatz eines Fahrdienstes kostengünstiger ist. Dass ein solcher nur für medizinische Zwecke angeheuert werden kann und selbst dies immer mit einem gewissen bürokratischen und zeitlichen Aufwand verbunden ist, weil man Transportscheine beim Arzt besorgen und Fahrdienste kontaktieren muss, um die Termine zu vereinbaren, scheint für die Krankenkassen keine Bedeutung zu haben. Mal spontan irgendwohin, spontan zum Arzt wegen einer Erkrankung – das geht dann nicht so einfach.

Die Informationen, die die Krankenkasse haben wollte, wurden im Oktober 2025 übermittelt und dann herrschte Schweigen im Walde.

Im Dezember 2025 wurde telefonisch nachgefragt, wie der aktuelle Stand ist. Am Telefon hieß es, dass der Widerspruch bei der Widerspruchskommission liege und die Service-Mitarbeiter der DAK aber keinen Einblick in die Unterlagen haben, was der konkrete Stand der Dinge ist. Man müsse Geduld haben. Es werde eine Nachricht kommen.

Selbstverständlich kam keine Nachricht. Auch wiederholte telefonische Rückfragen, so wie 3 Mal in der vergangenen Woche Ende Juli 2026, führten zu keinen neueren Informationen. Die beiden Damen der Widerspruchsabteilung würden sich telefonisch zurückmelden. Dies erfolgte allerdings genauso wenig, wie dies auch in den vergangenen Monaten nicht erfolgte.

Jedes Mal, wenn ich meine Tochter ins Auto hebe, um zu Arzt- oder Therapieterminen zu fahren, beginnen bereits die Bandscheiben und die Knie die Melodie von „Spiel mir das Lied vom Tod“ anzustimmen. Tagelange Rückenschmerzen sind die Folge. Der Physiotherapeut mahnt zur Vorsicht, denn neue Termine werden erst frei, wenn aktuelle Patienten vom Sensenmann besucht wurden.

Selbstverständlich wurde dies auch den Sachbearbeitern am Telefon immer wieder gesagt. Mehr als: „Das tut uns leid“ konnten diese aber nicht erwidern und mitteilen, dass sie es an die beiden Damen der Widerspruchsabteilung weitergeben. Eine Durchwahl, um mit den Damen selber sprechen zu können, gibt es nicht. Die Damen sollen in ihrer Arbeit, auf Zeit zu spielen, demnach nicht gestört werden.

Zwischenzeitlich wurde auch eine Vorstandsbeschwerde eingereicht. Erwartungsgemäß erfolgte auch darauf keinerlei Reaktion.

Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung

Die Überlegung ist nun, eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung (die eigene Gesundheit zu gefährden) gegen die beiden Damen der Widerspruchsabteilung und den Vorstand der DAK zu erstatten.

Verwaltungsrechtlich wäre der Gang vor das Sozialgericht sicherlich vordringlich zu gehen. Das Erste wäre eine Untätigkeitsklage, damit der Widerspruch nun doch bearbeitet wird. Doch geht es bei dieser Klage eben nur um die Bearbeitung des Widerspruchs und nicht um die Genehmigung des Fahrzeugumbaus selber. Die Krankenkasse kann den Widerspruch also auch zurückweisen, weil Behinderte eben zu teuer sind und das sowieso alles nicht brauchen.

Es würde sich nahtlos also eine Klage anschließen, um den Fahrzeugumbau finanziert zu bekommen. Das wäre wunderbar für die Krankenkasse, weil die sich dann zurücklehnen kann, um den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. So ein Verfahren kann sich gern mal viele Jahre hinziehen.

Sollte das Sozialgericht den Umbau zugestehen, kann die Krankenkasse in die nächste Instanz, das Landessozialgericht, gehen, Sollte das Sozialgericht im Sinne der Krankenkasse entscheidne, muss von unsserer Seite her zum Landessozialgericht gegangen werden. Und das dauert noch einmal eine gewisse Zeit. Je nachdem, wie wohlgesonnen das Landessozialgericht gegenüber der Krankenkasse eingestellt ist, kann auch dort das Verfahren erst einmal liegen gelassen werden.

Selbstverständlich kann man gegen die Richter eine Untätigkeitsrüge einreichen. Doch dies führt nicht selten zu einer ganz schnellen Klageabweisung ohne mündliche Verhandlung, auch wenn man eine mündliche Verhandlung beantragt hatte. Man kann als Betroffener ja Rechtsmittel dagegen einlegen, die dann auch wieder viel Zeit für die Bearbeitung benötigen.

Im Spielen auf Zeit sind auch die Gerichte ganz große Meister. Kürzlich kam ein Schreiben vom Sozialgericht bezüglich eines noch anhängigen Verfahrens zum Thema Datenschutzverletzung durch das Sozialamt Burgenlandkreis. Dies wurde während der mündlichen Verhandlung im September 2022 von der damaligen Klage abgetrennt und zu einem eigenen Verfahren gemacht. Und ehe man sich versieht, nicht einmal 4 Jahre später, will das Sozialgericht dann doch schon mit diesem Verfahren weitermachen. So schnell geht das. Da kann einem wirklich schwindelig werden.

Wobei ich bei diesem Verfahren vermute, dass die Verjährung abgewartet werden sollte. Selbst wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Mitarbeiter des Sozialamtes Burgenlandkreis den Datenschutz verletzt hatten, wäre das dann unschädlich. Das ist dann durch! Konsequenzen gibt es keine. Sozialgerichte sind erfahrungsgemäß sehr bemüht, die Sozialbehörden vor diesen Betroffenen zu beschützen.

Ich vermute, dass die Begründung der Krankenkasse, mit der sie den Umbau abgelehnt hatte, nicht zieht und dass es doch kostengünstiger ist, den Fahrzeugumbau zu finanzieren, auch wenn dieser durchaus 15.000 Euro kosten wird.

Nur ist das in Zeiten knapper Kassen eine ganze Stange Geld, die die Krankenkasse offensichtlich nicht ausgeben will. Also wird auf Zeit gespielt und auch meine Gesundheit gefährdet.

Da war doch mal was vor gar nicht so langer Zeit, in der es hieß, dass die Gesundheit oberste Priorität hätte? Da spielte Geld absolut keine Rolle. Ach, ich vergaß, da ging es um ein Erkältungsvirus, um Schnupfen. Da musste alles Erdenkliche getan werden, damit es nicht so viele Menschen erwischt. Das hat wohl nur einige Billionen gekostet. Mit einem Fahrzeugumbau ist das selbstverständlich nicht zu vergleichen.

Warum sind die Regierungsparteien CDU, SPD, Grüne, FDP schuld an dieser Situation?

Die Regierungsgetreuen, die sich nicht scheuen, mich als Nazi, braunes Arschloch und Ähnliches zu bezeichnen, werden jetzt wahrscheinlich wieder aufschreien und erklären, dass doch die von vielen geliebten Führer gar nichts dafür können, dass die Krankenkasse so auf Zeit spielt.

Allerdings sind die von vielen geliebten Führer für die Zustände im Land verantwortlich. Darunter auch, dass die Krankenkassen zurzeit mit Defiziten kämpfen. Auch könnten die von vielen geliebten Führer die Gesetze im Sinne der Betroffenen ändern.

Es gibt da zum Beispiel die Genehmigungsfiktion, die besagt, dass eine Leistung als genehmigt gilt, wenn sich die Krankenkasse nicht innerhalb eines Zeitfensters rührt. Allerdings gilt dies nur für kleine Dinge. Für einen Fahrzeugumbau gilt dies bisher nicht.

Die von vielen geliebten Führer könnten also die Gesetze entsprechend anpassen. Dann hätten wir den Umbau bereits veranlassen können und die Rechnung an die Krankenkassen geschickt.

Doch die von vielen geliebten Führer haben eben andere Prioritäten. Rüstung, Krieg, Klimawahn, Förderungen für Länder wie Indien und China, Deindustrialisierung usw. – Milliarden und Abermilliarden. Menschen mit Behinderungen, deren Rechte und deren Angehörige – vollkommen irrelevant.

Sollen sich doch deren Angehörige das Kreuz verrenken und selber irgendwann zum Pflegefall werden. Gesundheitsschutz hat eben Grenzen, stimmt's?

Ja, ihr Regierungsgetreuen, ihr dürft euch jetzt wieder über mich und meine Kritik aufregen und die üblichen Bezeichnungen im Netz über mich streuen. Jemand, der für sein Kind mit Behinderung kämpft und damit für Menschen mit Behinderung im Allgemeinen kämpft, der kann nur ein Nazi und braunes Arschloch sein, stimmt's?

Und außerdem bin ich doch selber schuld, wenn Ämter, Behörden und Institutionen so agieren. Ein braver, untertäniger Bürger, der keine Kritik übt, hätte bestimmt schon eine Antwort bekommen. Zwar auch nur eine Absage, aber eine Antwort, mit der er sich gefälligst zu begnügen hat und irgendwie mit seinem Schicksal klarkommt.

Ich sehe schon die Kommentare, dass es unter einer AfD-Regierung schlechter für Menschen mit Behinderungen werden würde. Nur: Was soll denn schlechter werden? Jetzt spielen die Krankenkassen und Gerichte auf Zeit und zeigen den Betroffenen de facto jedes Mal den Stinkefinger. Was soll also schlechter werden, was nicht schon schlecht ist, obwohl die Gesetze eigentlich etwas anderes vorgeben?

Die Regierunggestreuen können sich aber auch von ihrer angeblich sozialen Seite zeigen und unten angegebene Bankverbindung nutzen. 15.000 Euro kostet der Umbau ungefähr. Lasst euch nicht lumpen. Beeilt euch. Meine Kreuzschmerzen nehmen zu. Außerdem muss die Krankenkasse dann nicht mehr wegen diesem Menschen mit Behinderung belästigt werden. Das habt ihr dann aus Solidarität gegenüber der Krankenkasse bezahlt.

Wobei ich davon ausgehe, dass gerade von den Vielfaltproklamateuren, die immer so erpicht auf diese Selbstbestimmung sind, nichts kommen wird. Solidarität mit Menschen mit Behinderungen hat eben auch Grenzen, stimmt's?
Verfasser: Michael Thurm  |  01.08.2026
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