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Demokratie in Braunsbedra - schwierig bis unmöglich?


Die Frage der Bürgerbefragung zum Thema Photovoltaik-Anlage in Braunsbedra ist nach wie vor ungeklärt. Am 15. Mai 2024 steht dies wieder auf der Tagesordnung des Stadtrates.



Die Bürgerinitiative Braunsbedra bittet erneut um zahlreiches Erscheinen zur kommenden Stadtratssitzung am 15. Mai 2024 um 17:30 Uhr. Das Ziel ist es nach wie vor, die Durchführung einer Bürgerbefragung zur Nutzung von Agrarflächen für große Solar-Parks zu erreichen. Bisher wurde versucht, bei der kommenden Kommunalwahl die Bürgerbefragung mit durchzuführen. Dies hätte am 17. April 2024 im Stadtrat entschieden werden können. Allerdings fand sich dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung. Dies wäre laut Bürgermeister Steffen Schmitz nicht notwendig gewesen. Daraufhin verließen einige der Stadträte die Versammlung, was dazu führte, dass der Stadtrat nicht mehr beschlussfähig war. Die Versammlung wurde in der Folge beendet. Es hätte die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit in der Woche darauf eine neue Stadtratssitzung einzuberufen. Davon hatte man offensichtlich abgesehen.

Am 15. Mai 2024 steht dieses Thema neben vielen anderen wieder auf der Tagesordnung. Die Bürgerinitiative Braunsbedra bittet die Bürger um zahlreiches Erscheinen – auch um Fragen zu stellen. Eine Bürgerbefragung während der kommenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wird es sicherlich nicht geben, da die Zeit zu knapp ist, um gerade jenen, die per Briefwahl wählen wollen, die notwendigen Stimmzettel zukommen zu lassen.

Bürgermeister Schmitz führt nach wie vor rechtliche Bedenken für eine Bürgerbefragung an. Seiner Auffassung nach ließe die Kommunalverfassung dies nicht zu. Der Antrag wäre rechtswidrig und er empfahl dem Stadtrat, den Antrag abzulehnen. Laut einem Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung müsse der Stadtrat die Fragen formulieren. Hier in diesem Fall würden das aber die Bürger zusammen mit der Verwaltung tun. Befürchtet wird ebenfalls, dass durch ein Bürgerbegehren das gesamte Projekt der Photovoltaik-Anlage im Ortsteil Krumpa gefährdet wäre. Die Formulierung der Frage für die Bürgerbefragung müsse laut Bürgermeister zusammen mit dem Stadtrat und auch dem Investor erfolgen.

Ebenfalls ist ungeklärt, wer die Kosten für eine Bürgerbefragung tragen müsse. Im bisherigen Antrag sei dieser Punkt nicht enthalten.

Meinung:
Anzunehmen ist sicherlich, dass die Kosten für Bürgerbefragungen die Stadt übernehmen müsste. Sinnvoll wäre es also gewesen, dies mit der Kommunalwahl zu verbinden, was aufgrund der bisherigen Verfahrensweise nun nicht mehr möglich ist. Es stellt sich somit auch die Frage, ob die Bürgerbefragung vielleicht aus Kostengründen nicht durchgeführt werden könnte. Kann oder will Braunsbedra vielleicht diese Form der Demokratie nicht finanzieren?

Rein demokratisch betrachtet, wäre es für den Bürgermeister schon aufgrund des Drängens zahlreicher Bürger das Beste, sich einer entsprechenden Bürgerbefragung nicht in den Weg zu stellen. Er könnte sich entspannt zurücklehnen und die Bürger entscheiden lassen. Fällt die Entscheidung für entsprechende Solar-Parks auf Ackerland aus, können diese gebaut werden. Fällt die Entscheidung dagegen aus, kann sich der Bürgermeister auf dieses Bürgervotum berufen. Das wäre ein Musterbeispiel für eine funktionierende Demokratie, zumal viele Menschen das Vertrauen in die Demokratie bereits verloren haben. Die Spaltung in Braunsbedra in dieser Frage hätte ebenfalls ein Ende.

Auf Facebook gibt es Kommentare, wonach davon ausgegangen wird, dass das Solarpark-Projekt bereits in Sack und Tüten ist, da schon Arbeiten dafür im Gange sind. Es müsste demnach nur noch im Stadtrat abgenickt werden. Sollte es tatsächlich solche und eventuell andere Verquickungen geben, würde dies das Agieren des Bürgermeisters, die Bürgerbefragung vorzugsweise zu verhindern, erklären.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass wenn Politik und / oder Verwaltung etwas unbedingt wollen, Gesetze, die gegen solche Vorhaben sprechen, vorzugsweise ignoriert oder auch vorsätzlich missachtet werden. Verfahrensfehler können auch im Nachhinein geheilt werden, rechtliche Bedenken werden als irrelevant abgetan, rechtswidriges Handeln geht in Ordnung. Es läuft nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn Politik und Verwaltung aber etwas nicht wollen, sind Gesetze plötzlich äußerst wichtig und müssten zwingen eingehalten werden. Es geht dann um ganz viele Spitzfindigkeiten, die unbedingt beachtet und berücksichtigt werden müssten. Es werden Begründungen gesucht, um nicht die eigentlichen Gründe zu nennen. Oder es scheitert an der Finanzierung, weil das Geld dafür nicht da wäre. Verwaltungen und Politik zeigen sich in solchen Fällen ebenfalls als Meister im Spielen auf Zeit, um zu versuchen, dass die Sache im Sande verläuft oder irgendwann in der Zukunft mal entschieden wird - vorzugsweise dann, wenn bereits Tatsachen geschaffen wurden und es kein Zurück mehr gibt.

Ich habe den Eindruck, dass genau dies hier der Fall ist.

Es liegt nun an den Stadträten aber auch am Bürgermeister, wie sich diese am 15. Mai 2024 positionieren. Demokratie im Sinne der Bevölkerung oder Spitzfindigkeiten?

Artikel aus der Mitteldeutschen Zeitung zu diesem Thema:
Stadtrat: Das war hinterlistig – Agri-PV-Anlage schlägt weiter hohe Wellen

Dämpfer für Solarprojekt – Im Ortschaftsrat Großkayna wird erste Entscheidung über die geplante Agri-Photovoltaikanlage der AVG Mücheln vertagt

Abbruch ist keine demokratische Option – Acht Braunsbedraer Stadträte haben einen offenen Brief veröffentlicht
Verfasser: Michael Thurm  |  vor dem 01.07.2024
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