Home   Über die Bürgerstimme   Kontakt



Carolin Kebekus - Neue Botschafterin für die Kinderrechte?


Hat die einstige Provokateurin plötzlich ein Herz für Kinder entdeckt? Oder steckt hinter dem Appell für Kinderrechte mehr Kalkül als Mutterliebe?

Wenn mancher an die 44-jährige Kölnerin denkt, fällt ihm ein, dass sie mit ihrer bissigen und bisweilen provokativen Art so manchen auf die Füße getreten ist. Im Februar 2013 sendete die heute-show einen satirischen Filmbeitrag, mit dem sich Kebekus bei Kardinal Joachim Meisner als Päpstin bewarb. Sie trat in einem Nonnenkostüm in einem Musikvideo auf und leckte ein Kruzifix ab, in einem glitzernden Kostüm schwebte sie über den Köpfen der Gäste des Comedy-Preises und mimte Helene Fischer oder sang Lobeshymnen auf Karl Lauterbach.

In ihrer Show „PussyTerror TV“ nahm sie gern alle sexistischen Anwandlungen der Öffentlichkeit, antifeministisches Gehabe, kirchenkritische Inhalte und auch die Jugend von heute auf bisweilen sehr überspitzte Weise aufs Korn.

Im letzten Jahr machte sie Schlagzeilen, weil die sonst so emanzipierte Kebekus, die immer den Eindruck machte, ihr seien Kinder in ihrer Vita nicht so wichtig, schwanger war. Mit sichtbarem Babybauch stand sie auf der Bühne und wurde zur Zielscheibe für manche Frauenrechtlerin, die es nicht müde wurde zu betonen, dass Shows mit Babybauch nicht gingen. Kebekus argumentierte dann gern, dass Emanzipation die Wahl ermögliche, zu arbeiten oder nicht. Ihr mache es Spaß und belaste sie nicht, warum sollte also etwas dagegen sprechen?

Seit Anfang des Jahres war es dann still um die auffällige junge Frau, bis am Sonntag durch ein besonderes Format das „Erste Deutsche Fernsehen“ (ARD) in seinem Abendprogramm ganze 14:39 Minuten unterbrochen wurde und der Tatort erst um 20:30 Uhr starten konnte. Aber was hatte Kebekus so Wichtiges zu sagen?



Sie appellierte an die Zukunft unseres Landes und jene, die diese Zukunft erben und gestalten werden – unsere Kinder. Sie machte mit Kinder-Co-Stars deutlich, dass die Kinderrechte noch immer nicht ins Grundgesetz aufgenommen wurden.

Historischer Hintergrund:
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

In 54 Artikeln sind die Rechte und die Definition eines Kindes festgehalten. Die Mitglieder der UN haben sich auf diese Rechte für Kinder geeinigt und sie für ihre Länder als Recht geltend gemacht.

Dies ist eine wichtige Botschaft, und Kebekus wurde auch in der Vergangenheit schon für verschiedene Ideen vor den Karren gespannt. Sie warb in der Vergangenheit für das Impfen mit zweifelhaften Covid-19-Vakzinen, lobte gar die Lauterbach-Maßnahmen in großem Maße, gendert in all ihren Formaten und drückt systemkritischen Menschen den Nazistempel auf.

Ob gerade sie nun für diese wichtige Botschaft das richtige Gesicht ist? Hat sie nicht jahrelang getönt, wie wenig sie die Frauen versteht, die sich in der Mutterschaft für ihre Kinder aufopfern, Beruf und teilweise auch die Beziehung hinten anstellen? Vor nicht allzu langer Zeit empfand sie die (sogenannten) Tradwives als Opfer der Alternativen Rechten.

Natürlich könnte man nun sagen, dass sie mit ihrer Mutterschaft vollkommen neue Sichtweisen auf einige Themen bekommen hat, und das mag sicher stimmen. Dennoch bleibt ein kleiner Beigeschmack der vergangenen Jahre, in denen sie, genau wie viele andere ihrer Kollegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, regierungskonform alles nachplapperte und gar mit ihrer Reputation und ihrem Vorbildstatus dafür warb. Klar, die GEZ-Zahler sollen natürlich fein alles machen, was man ihnen sagt, und wenn die Damen und Herren der Politik nicht überzeugend sind, dann vielleicht poppige Songs mit lustigen Leuten aus Film und Fernsehen.

Natürlich muss man die Leute auf Kurs halten und die Laune heben, damit alle fein folgen und doch scheint dies bei nicht wenigen Zuschauern rasch in Vergessenheit geraten zu sein.

Ihre Aktion unter dem Titel „Kinder stören“ wurde in den sozialen Medien zwiespältig aufgenommen. Den Inhalt fand die Mehrheit gut, die Aufmerksamkeit, die erreicht werden sollte, hat vielleicht gerade die Diskussion bewerkstelligt, doch recht einhellig ist die Kritik, eben an Kebekus. Nicht wenige Kommentatoren hätten sich ein anderes Sprachrohr gewünscht. Frauen, die schon früher für die Kinder eine Lanze brachen.

Nun ja, vielleicht sind eine Katja Riemann oder auch eine Eva Padberg nicht solche Quotenbringer, oder es war eben eine kostengünstige Nummer, da Kebekus ja sowieso bei der ARD und dem ZDF unter Vertrag steht. So oder so: Die Hauptakteure der Sendung waren ohnehin die Kinder, Kebekus spielte ihnen gekonnt ein paar gut formulierte Bälle zu. Ihre Forderungen am Ende der Sendung sind ohnehin ein viel besseres Thema, um sich Gedanken zu machen. Und damit man sie nicht vergisst, hier noch einmal:

Wir wollen sichere Schulwege! - Wir wollen gleiche Chancen für alle! - Wir wollen, dass unsere alleinerziehenden Eltern nicht vergessen werden! - Wir wollen, dass unsere Rechte im Grundgesetz stehen! - Wir wollen faire Chancen durch gute Bildung! - Wir wollen, dass ihr uns nicht so überseht, wie in der Pandemie! - Wir wollen, dass Mamas und Papas keine Zukunftsängste haben, nur weil sie auf uns aufpassen müssen! - Wir wollen, dass alle Kinder genug Geld für die Klassenfahrt haben! - Wir wollen, dass IHR euch kümmert!

Und um es mit Kebekus' Worten zu sagen: Kinder sind wichtig! Kinder sind wertvoll! Kinder sind nicht nur ein Teil der Gesellschaft! Wir müssen sie schützen oder dafür sorgen, dass sie sich gesehen, gehört und geliebt fühlen – und stören dürfen sie „verdammt noch mal“ auch.

Es wäre eine Forderung an die Politik, dafür die Weichen zu stellen. Doch sie tat es bisher offensichtlich nicht, denn sonst hätte es diesen Aufruf nicht gegeben. Die Politik, die bei den kommenden Landtagswahlen wieder gewählt werden will.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK)


Artikel 1 - Definition "Kind"
Definiert wird ein Kind nach Artikel 1 der Kinder­rechts­konvention als jeder Mensch, der das 18. Lebens­jahr noch nicht vollendet oder nach den Gesetzen eines Landes noch nicht die Voll­jährig­keit erreicht hat. Während jedes Kind den Schutz der Kinder­rechts­konvention genießt, impliziert diese Definition jedoch auch, dass Staaten die Schutz­pflichten der Kinder­rechts­konvention unter­minieren können, wenn unter 18-jährige Menschen nach nationalem Recht schon voll­jährig sind.

Dies führt zu zentralen Heraus­forderungen für alle Bemühungen und inter­nationalen Verhand­lungen, die gegen die Aus­beutung von Kindern, beispiels­weise bei der Bekämpfung von Kinder­arbeit oder Zwangs­ver­heiratungen, geführt werden.

Artikel 2 – Keine Diskriminierung
Für jedes Kind gelten alle Kinderrechte, egal wer es ist, wo es lebt, welche Sprache es spricht, welche Religion es hat, was es denkt oder wie es aussieht. Egal welches Geschlecht es hat, ob es eine Behinderung hat, arm oder reich ist und egal wer seine Eltern oder Familien sind und egal was sie glauben oder machen. Kein Kind darf aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt werden.

Artikel 3 – Das Wohl des Kindes
Wenn Entscheidungen getroffen werden, soll daran gedacht werden, wie sie sich auf Kinder auswirken. Alle Erwachsenen sollten tun, was am besten für die Kinder ist. Staaten müssen sicherstellen, dass jedes Kind von seinen Eltern – oder falls notwendig von anderen Personen – geschützt und betreut wird. Staaten müssen auch darauf achten, dass alle Personen und Einrichtungen, die Kinder betreuen, bestmöglich für ihr Wohl sorgen.

Artikel 4 – Verwirklichung der Kinderrechte
Staaten müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass allen Kindern alle Rechte dieser Konvention zukommen, selbst wenn sie nur vorübergehend im jeweiligen Staat leben.

Artikel 5 – Die Rolle in der Familie
Alle Staaten müssen Familien und Gemeinschaften ermöglichen, ihre Kinder so zu fördern, dass sie ihre Rechte bestmöglich wahrnehmen können. Je älter die Kinder werden, desto weniger Rat werden sie benötigen.

Artikel 6 – Das Recht auf Leben, Überleben & Entwicklung
Jedes Kind hat das Recht zu leben. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass Kinder überleben und sich bestmöglich entwickeln können.

Artikel 7 – Das Recht einen Namen und Nationalität zu haben
Kinder müssen bei der Geburt registriert werden und haben das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und eine Staatsangehörigkeit. Soweit möglich sollten Kinder ihre Eltern kennen und von ihnen betreut werden.

Artikel 8 – Das Recht auf Identität
Jedes Kind hat das Recht auf seine eigene Identität – eine offizielle Registrierung, wer es ist – dazu gehören Name, Nationalität und Familienbeziehungen. Niemand darf dem Kind seine Identität wegnehmen, und wenn dies doch geschieht, müssen die Staaten dem Kind helfen, dass es diese schnell wiedererlangt.

Artikel 9 – Das Recht die Einheit der Familie zu wahren
Kinder sollen nicht von ihren Eltern getrennt werden, es sei denn, diese betreuen das Kind nicht in richtiger Weise. Dies ist der Fall, wenn ein Elternteil einem Kind Schaden zufügt oder es vernachlässigt. Wenn ein Kind von beiden Eltern oder einem Elternteil getrennt lebt, hat es das Recht, regelmäßig mit beiden Eltern in Kontakt zu sein, außer dies würde dem Kind Schaden zufügen.

Artikel 10 – Das Recht den Kontakt zu den Eltern über Grenzen hinweg zu wahren
Wenn ein Kind in einem anderen Land als seine Eltern lebt, müssen Staaten das Kind und seine Eltern dabei unterstützen, Kontakt zu halten und ein Zusammensein zu ermöglichen.

Artikel 11 – Der Schutz vor Entführung
Staaten müssen Kinder vor Entführung schützen – beispielsweise wenn ein Kind von einem Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils in ein anderes Land gebracht oder dort festgehalten wird.

Artikel 12 – Achtung der Meinung der Kinder
Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äußern. Erwachsene sollen Kindern zuhören und sie ernst nehmen.

Artikel 13 – Das Recht auf freie Meinung und Information
Kinder haben das Recht, frei zu äußern, was sie denken und fühlen – durch Reden, Zeichnen, Schreiben oder auf andere Art und Weise. Dabei darf aber kein anderer Mensch verletzt oder gekränkt werden.

Artikel 14 – Das Recht auf freie Gedanken- und Religionswahl
Kinder dürfen sich eigene Gedanken machen, Meinungen bilden und ihre Religion frei auswählen. Die Rechte anderer Menschen dürfen dabei jedoch nicht verletzt werden. Eltern können ihren Kindern zeigen, wie sie dieses Recht wahrnehmen können.

Artikel 15 – Das Recht sich Gruppen anzuschließen und ihnen beizutreten
Kinder können Gruppen oder Organisationen bilden oder beitreten und sich mit anderen Personen friedlich versammeln, sofern niemand dabei zu Schaden kommt.

Artikel 16 – Recht auf Schutz der Privatsphäre
Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Das Gesetz muss die Kinder vor jeglichen Angriffen auf ihre Privatsphäre, ihre Familie, ihr Zuhause, ihre Kommunikation und ihren Ruf schützen.

Artikel 17 – Recht auf Zugang zu Informationen
Kinder haben das Recht, aus Internet, Radio, Fernsehen, Zeitungen, Büchern und anderen Quellen Informationen zu bekommen. Erwachsene sollen sicherstellen, dass die Informationen den Kindern nicht schaden. Staaten sollen die Medien ermutigen, Informationen aus verschiedenen Quellen in kindgerechter Sprache zu veröffentlichen.

Artikel 18 – Verantwortung der Eltern
Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung. Wenn ein Kind keine Eltern hat oder nicht bei ihnen leben kann, sollen andere Erwachsene diese Aufgabe übernehmen. Diese werden „Obsorgeberechtigte“ genannt. Alle Erwachsenen müssen dafür sorgen, dass es Kindern gut geht. Staaten sollen bei dieser Aufgabe unterstützen. Hat ein Kind beide Elternteile, sollen beide für das Kind verantwortlich sein.

Artikel 19 – Recht auf Schutz vor Gewalt
Staaten müssen Kinder vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung schützen.

Artikel 20 – Recht auf Schutz von Kindern ohne Familie
Jedes Kind, das nicht bei seiner eigenen Familie leben kann, hat das Recht, auf angemessene Weise von anderen Personen betreut zu werden. Diese Personen müssen Religion, Kultur, Sprache und andere Eigenschaften des Kindes achten.

Artikel 21 – Schutz von adoptierten Kindern
Wenn Kinder adoptiert werden, muss im besten Interesse des Kindes gehandelt werden. Wenn ein Kind im eigenen Land nicht ordentlich versorgt werden kann, ist auch eine Adoption in einem anderen Land möglich.

Artikel 22 – Recht geflüchteter Kinder
Kinder, die aus ihrem Herkunftsland in ein anderes Land fliehen, weil es nicht sicher ist, in ihrem Herkunftsland zu bleiben, sollen gleiche Unterstützung und Schutz erhalten und dieselben Rechte haben wie Kinder, die im jeweiligen Staat geboren wurden.

Artikel 23 – Recht von Kindern mit Behinderung
Jedes Kind mit Behinderung soll das bestmögliche Leben in der Gesellschaft führen können. Staaten sollen alle Hindernisse für Kinder mit Behinderung abbauen, damit sie unabhängig sind und aktiv am Gesellschaftsleben teilnehmen können.

Artikel 24 – Recht auf Gesundheit, Wasser, Umwelt und Ernährung
Kinder haben das Recht auf die bestmögliche Gesundheitsversorgung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen und eine saubere und sichere Umwelt. Alle Erwachsenen und Kinder sollen darüber informiert sein, wie man sicher und gesund lebt.

Artikel 25 – Recht auf Prüfung der Unterbringung
Jedes Kind, das außerhalb der Familie untergebracht wird – zu seiner Betreuung, seinem Schutz oder für seine Gesundheit – hat das Recht, dass regelmäßig überprüft wird, ob es ihm gut geht und ob es sich dabei um den besten Platz für das Kind handelt.

Artikel 26 – Recht auf soziale und wirtschaftliche Sicherheit
Alle Staaten sollen Geld oder andere Unterstützung zur Verfügung stellen, um Kindern armer Familien zu helfen.

Artikel 27 – Recht auf Essen, Kleidung sowie ein sicheres Zuhause
Kinder haben das Recht auf Nahrung, Kleidung und ein sicheres Zuhause, damit sie sich bestmöglich entwickeln können. Der Staat soll Familien und Kinder unterstützen, die sich das nicht leisten können.

Artikel 28 – Recht auf Zugang zu Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Grundbildung soll kostenlos sein. Sekundäre und höhere Bildung soll jedem Kind zur Verfügung stehen. Jedes Kind soll dabei unterstützt werden, den höchstmöglichen Schul- und Ausbildungsabschluss zu erreichen. Schulen sollen gewaltfrei sein und Kinderrechte respektieren.

Artikel 29 – Recht auf die bestmögliche Bildung
Die Bildung von Kindern soll ihnen dabei helfen, ihre Persönlichkeiten, Talente und Fähigkeiten vollständig zu entwickeln. Bildung soll ihnen dabei helfen, die eigenen Rechte zu kennen und die Kulturen und Unterschiede anderer Menschen zu respektieren. Bildung soll helfen, dass alle in Frieden leben können und die Umwelt geschützt wird.

Artikel 30 – Schutz von Minderheiten
Jedes Kind hat das Recht, seine eigene Sprache, Kultur und Religion zu leben, auch wenn die meisten anderen Menschen des Landes, in dem das Kind lebt, eine andere Sprache, Kultur oder Religion haben.

Artikel 31 – Recht auf Freizeit, Spiel, Kultur und Kunst
Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit, Spiel sowie kulturelle und kreative Aktivitäten.

Artikel 32 – Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Kinder haben das Recht, vor Arbeit geschützt zu werden, die gefährlich ist oder ihre Bildung, Gesundheit oder Entwicklung gefährdet. Wenn Kinder arbeiten, haben sie das Recht auf Sicherheit und auf faire Bezahlung.

Artikel 33 – Schutz vor Suchtmitteln
Staaten müssen Kinder vor Drogen schützen und darauf achten, dass sie keine Drogen nehmen, herstellen, transportieren und verkaufen.

Artikel 34 – Schutz vor sexuellem Missbrauch
Staaten sollen Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung jeglicher Form schützen. Das beinhaltet auch den Schutz davor, dass Kinder zu Sex gegen Geld gezwungen werden, oder den Schutz vor Aufnahmen von sexuellen Bildern oder Filmen von Kindern.

Artikel 35 – Verhinderung von Kinderhandel
Staaten müssen sicherstellen, dass Kinder nicht entführt oder verkauft werden. Sie müssen auch sicherstellen, dass Kinder nicht in andere Länder oder an andere Orte gebracht und dort ausgebeutet oder ausgenutzt werden.

Artikel 36 – Schutz vor Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor jeder Form der Ausbeutung, auch wenn diese nicht explizit in dieser Konvention genannt wird.

Artikel 37 – Schutz vor Kindern in Haft
Kinder, die beschuldigt werden, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein, dürfen nicht getötet, gefoltert oder grausam behandelt werden. Sie dürfen nicht lebenslänglich oder zusammen mit Erwachsenen inhaftiert werden. Die Haftdauer soll so kurz wie möglich sein. Inhaftierte Kinder müssen rechtliche Hilfe erhalten und mit ihren Familien in Kontakt bleiben können.

Artikel 38 – Schutz vor bewaffneten Konflikten
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz in Kriegszeiten. Kein Kind unter 15 Jahren darf zu aktiver Teilnahme an bewaffneten Konflikten herangezogen werden oder einer Armee angehören.

Artikel 39 – Recht auf Genesung und Reintegration
Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe, wenn es verletzt, vernachlässigt, misshandelt oder schlecht behandelt wurde oder von Krieg betroffen war, um seine Würde wiederherzustellen und seine Gesundheit wiederzuerlangen.

Artikel 40 – Schutz im Strafrecht
Jedes Kind, das beschuldigt wird, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, hat das Recht auf rechtlichen Beistand und gerechte Behandlung vor Gericht. Staaten sollen zahlreiche Lösungen anbieten, damit straffällige Kinder sich wieder gut in die Gesellschaft eingliedern können. Das Gefängnis soll immer die letzte Wahl sein.

Artikel 41 – Recht auf Anwendung des besten Gesetzes
Wenn die Gesetze eines Landes die Rechte von Kindern besser schützen als diese Konvention, sollen diese Gesetze gelten.

Artikel 42 – Bekanntmachung der Kinderrechte
Staaten sollen sich aktiv dafür einsetzen, Kindern und auch Erwachsenen diese Konvention näherzubringen, damit alle über die Kinderrechte informiert sind.

Artikel 43 bis 54 – KONVENTION ÜBER DIE RECHTE DES KINDES
Diese Artikel erklären, wie Staaten, die Vereinten Nationen – inklusive des Kinderrechtsausschusses und UNICEF – sowie andere Organisationen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass allen Kindern alle Rechte zukommen.

Verfasser: Carla Kolumná  |  21.08.2024

Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert

Weitere Artikel:

UpDate: Corona-Geimpfte in Gefahr und eine Gefahr für Ungeimpfte - Shedding

Die meisten wollen die Corona-Pandemie abhaken, nicht mehr daran denken, einen Strich darunter machen. Doch für nicht wenige ist Corona noch lange nicht vorbei, weil sie nach wie ... zum Artikel

3 für Kreistag und Stadtrat - Madlen Walter, Grit Wagner und Thomas Hädrich-Wagner

Die Kommunalwahlen stehen am 9. Juni 2024 an. Zahlreiche Kandidaten wollen gern in die Regional-Parlamente einziehen. Drei von diesen hier im Video-Interview!... zum Artikel

Bald keine Auflagen und Ordner mehr bei Demonstrationen im Burgenlandkreis?

Unmut in Zeitz: Teilnehmer der Montagsdemos äußern Unverständnis über die Verlesung von Auflagen, die das Rechts- und Ordnungsamt erlassen hat. Die Rechtmäßigkeit dieser Prax... zum Artikel

der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube

Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm


Shorts / Reels / Kurz-Clips   Impressum / Disclaimer