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Naumburger fordern Mitbestimmung bei Bebauung des ehemaligen JVA-Geländes


Die geplante Bebauung des ehemaligen JVA-Geländes sorgt in der Domstadt für Unmut.



Bürgerinnen und Bürger haben jetzt einen Einwohnerantrag gemäß § 25 Kommunalverfassungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den aktuellen Bebauungsplan Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ nicht im Schnellverfahren durchzuwinken, sondern die Einwohner Naumburgs aktiv an der Entwicklung des Areals zu beteiligen.

Mehr Mitsprache gefordert

Der Einwohnerantrag enthält zwei zentrale Forderungen:

  1. Berücksichtigung der Bürgerstimmen
    Der Gemeinderat und der Ausschuss für Bau und Wirtschaft sollen den Bebauungsplan unter ausdrücklicher Einbeziehung der Vorschläge, Hinweise und Einwände der Bevölkerung beraten.
  2. Bildung einer Arbeitsgruppe
    Zur Förderung einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bürgern, Stadtratsfraktionen und Stadtverwaltung eingerichtet werden. Diese soll im Vorfeld des Abwägungsverfahrens sämtliche vorgebrachten Anregungen gemeinsam diskutieren und fachlich bewerten.

Kritik an Verfahren und Inhalten

In der Begründung des Antrags heißt es, dass die Entscheidung des Gemeinderats vom 21. Mai 2025 zur Übernahme des von der Stadtverwaltung vorgelegten Plans ohne erkennbare öffentliche Beteiligung und ohne ernsthafte Prüfung alternativer Nutzungskonzepte erfolgt sei. Eine frühzeitige und transparente Einbindung der Stadtgesellschaft habe nicht stattgefunden.

Konkret kritisieren die Antragsteller:


Die Planungen stehen laut Antrag im Widerspruch zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2028), früheren Quartiersvorgaben sowie den Ergebnissen des früheren Gutachterverfahrens.

Aufruf zur Beteiligung

Claudia Höfler-Loff, eine der Unterstützerinnen des Einwohnerantrags, rief auf Facebook zur aktiven Teilnahme auf:
„Unterschriftenlisten liegen in der Kanzlei Höfler-Loff, Buchholzstraße 49 aus oder können dort abgeholt werden. Ich hoffe auf rege Beteiligung – unterschreiben kann jede Naumburgerin und jeder Naumburger, auch alle aus den Ortsteilen ab 14 Jahre. Ich denke, die Stadt freut sich über eine rege Teilnahme der Bürger – ist ja schließlich gelebte Demokratie.“


Demokratie lebt vom Mitmachen

Mit dem Einwohnerantrag setzen die Naumburger ein deutliches Zeichen: Stadtentwicklung soll nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden werden. Die Bürger fordern ein transparentes Verfahren mit echter Beteiligung – und gestalten so aktiv die Zukunft ihrer Stadt.


Der Aufruf auf Facebook:

Wir stellen einen Einwohnerantrag gemäß § 25 Kommunalverfassungsgesetz mit folgendem Antrag:

1. Der Gemeinderat der Stadt Naumburg sowie der Ausschuss für Bau und Wirtschaft beraten den Bebauungsplan Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“ unter Beachtung der Vorschläge, Hinweise und konkreten Einwände der Einwohner.

2. Im Interesse einer breiten Akzeptanz in der Stadtgesellschaft fordern wir darüber hinaus die Bildung einer Arbeitsgruppe "Entwurf Bebauungsplan Nr. 30 „Städtebauliche Neuordnung des Justizvollzugsanstalt-Geländes“, um im Vorfeld des Abwägungsverfahrens in gemeinschaftlicher Arbeit von Bürgern, Vertretern der Fraktionen sowie der Stadtverwaltung die vorgebrachten Äußerungen und Hinweise zu Planungsinhalt und vorgeschlagenen Festsetzungen zu diskutieren und fachlich zu bewerten.

Begründung:

Nach kurzer Veröffentlichung und knapper Debatte wurde am 21. Mai 2025 durch den Gemeinderat der Stadt Naumburg der Beschluss gefasst, den von der Stadtverwaltung vorgelegten Bebauungsplan für das Areal der ehemaligen JVA ohne Veränderungen zu übernehmen. Die bisherige Entwicklung erfolgte ohne erkennbare Einbindung der Bürgerschaft und einer ergebnisoffenen Prüfung alternativer Bebauungsmöglichkeiten fanden keine ausreichende Berücksichtigung. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand mit diesen Planunterlagen nicht statt.

Wir, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Naumburg, erklären uns mit dem geplanten Beschluss des Bebauungsplans nicht einverstanden.
Dies betrifft insbesondere:

Wir halten folgende Punkte für nicht akzeptabel:
Sie stehen den Inhalten des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK 2028), den früheren Vorgaben zur Quartiersentwicklung und den im Gutachterverfahren (vergleichende Beauftragung) formulierten Rahmenbedingungen entgegen.
Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  19.07.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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