Deutsch English Français Español Türkçe Polski Русский Română Українська العربية
Wise

Endlich sind willkürliche Kündigungen des Arbeitsplatzes wieder möglich!


Es hat lange gedauert, aber nun ist es gerichtsfest: Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer vollkommen willkürlich kündigen. Das ist das Ergebnis des Arbeitsgerichtsverfahrens von Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn.



Ulrike Guérot, die ehemals hochgeschätzte deutsche Politikwissenschaftlerin und Professorin für Europapolitik, ist – selbstverständlich vollkommen zurecht – in Ungnade gefallen. Denn sie schickte sich an, die von vielen geliebten Führer während der wunderbaren Corona-Pandemie zu kritisieren. So etwas tut man einfach nicht, und daher war es folgerichtig und selbstverständlich absolut richtig, dass sie aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen von der Universität Bonn gekündigt wurde. Sie hat offensichtlich die Vorgaben aus der Anfangszeit der wunderbaren Corona-Pandemie schändlichst missachtet: Sie hatte hinterfragt!

Und wie reagiert man, wenn man eine solche Dissidentin in den eigenen Reihen hat? Richtig: Man sucht nach irgendwelchen Begründungen für eine Kündigung. Und im Fall von Ulrike Guérot meinte man, fündig geworden zu sein, und führte Plagiatsvorwürfe an. Festgestellt wurde, dass in ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“ aus dem Jahr 2016 von ihr nicht korrekt zitiert worden war. Ganze 1,5 Prozent des Inhalts wurden ihr angekreidet. Ja, okay – bei anderen Größen aus den Reihen der von vielen geliebten Führer sind es 40 %, aber hey: In dieser unserer Demokratie ist das Messen mit zweierlei Maß oberste Pflicht.

Ulrike Guérot zog vor Gericht und verlor den Rechtsstreit. Ja, sicherlich, das Gericht hatte nicht sauber gearbeitet, und bei der Urteilsverkündung lag nicht das schriftlich verfasste Urteil vor, so wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch wie soll man sonst einer solchen Dissidentin Herr werden? Da muss man sich auch mal über das Gesetz hinwegsetzen. Das sieht bestimmt jeder ein, oder? Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter das Verhalten von Guérot, der Klägerin, im Bewerbungsverfahren. Tschacka!

Doch die eigentlich beste Nachricht daran ist: Das Landesarbeitsgericht Köln hat eine Revision nicht zugelassen. Damit ist diese Vorgehensweise, um in Ungnade Gefallene auch ohne vorherige Abmahnung mal eben spontan und willkürlich zu kündigen, gerichtlich bestätigt. Fantastisch, oder?


Stell dir vor, dein Chef will dich loswerden, aber eigentlich kann er an deiner Arbeit nichts aussetzen. Doch dank dieses Urteils kann er in gleicher Weise vorgehen. Er grast in deiner Vergangenheit und sucht. Und er wird sicherlich auch fündig werden. Vielleicht hast du mal falsch geparkt oder mal falsch geguckt oder mal mit jemandem gesprochen, mit dem du besser nicht hättest sprechen sollen. Oder vielleicht hast du irgendwo eine falsche Meinung geäußert – oder es wird vermutet, dass du eine falsche Meinung bei dem einen oder anderen Thema hast. Und zack! Entlassen!

Und wenn du dann vor Gericht ziehst, um gegen diese willkürliche Kündigung vorzugehen, wird man auf das Urteil im Fall Ulrike Guérot verweisen. Es kann so einfach sein!

Stell dir vor, der politische Wind dreht sich. Stell dir vor, diese böse AfD kommt in Regierungsverantwortung. Und stell dir vor, die schauen sich an, wer sich als Regierungstroll geoutet hatte oder wer sich von den Verwaltungsmitarbeitern in der Vergangenheit negativ hinsichtlich dieser bösen AfD geäußert hatte und somit für den Arbeitsmarkt freigestellt, einer anderen Verwendung zugeführt – also entlassen – werden soll. Dann grasen auch die, und sie werden mit Sicherheit fündig. Vielleicht gehen die jetzt schon deine Posts auf Social Media durch – so ähnlich, wie es der Verfassungsschutz macht. Und wenn du dann zu dem Kreis jener gehörst, die plötzlich viel Freizeit haben, und dich darüber aufregst und meinst, dass das doch alles Willkür, Schikane, eines demokratischen Staates unwürdig und mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar ist, dann werden dir die Bösen von der AfD das Urteil im Fall Ulrike Guérot vor die Nase halten und erklären, dass deine Entlassung auf diese Weise vollkommen in Ordnung geht. Und außerdem stammt diese Rechtsprechung ja nicht aus der Zeit, in der diese böse AfD, die angeblich die Demokratie abschaffen will, in Regierungsverantwortung war, sondern aus der Zeit davor – wo diese von vielen geliebten demokratischen Parteien darauf hingewirkt haben, dass es genau zu solchen »Rechtsprechungen« kommen konnte.

Diese neue Normalität in dieser unserer Demokratie ist einfach nur fantastisch, oder?
Verfasser: Maximus Polemikus  |  06.10.2025
Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert

Weitere Artikel
Der zahnlose Tiger im Landratsamt - oder: Wie Götz Ulrich (CDU) den Mangel im Burgenlandkreis verwaltet

Der zahnlose Tiger im Landratsamt - oder: Wie Götz Ulrich (CDU) den Mangel im Burgenlandkreis verwaltet

18,04 Millionen Euro ungedecktes Defizit. Eine Zahl, die nach politischem Aufschrei schreit. Nach Widerstand. Nach Kampf. Doch was liefert L…
zum Artikel »
Lange Nacht des Impfens - gegen Covid und Grippe! Die Impfquoten sollen erhöht werden

Lange Nacht des Impfens - gegen Covid und Grippe! Die Impfquoten sollen erhöht werden

Ich würde wieder einmal sagen: Das Zeug ist bestellt und muss in die Leute!…
zum Artikel »
Der große Antragsteller - Sven Schulze (CDU-Ministerpräsident) hat im Bundesrat einen Antrag für die Landwirtschaft gestellt

Der große Antragsteller - Sven Schulze (CDU-Ministerpräsident) hat im Bundesrat einen Antrag für die Landwirtschaft gestellt

Bravo! Endlich tritt ein wahrer Visionär auf den Plan. Ein Mann, der einst im EU-Parlament saß und bis Januar 2026 als Wirtschaftsminister…
zum Artikel »
SPD-Minister begrüßt Ende des Tankrabatts und heuchelt über hohe Verbrauchssteuern

SPD-Minister begrüßt Ende des Tankrabatts und heuchelt über hohe Verbrauchssteuern

Während die Zapfsäulen wieder teurer werden, lobt Sachsen-Anhalts SPD-Energieminister Armin Willingmann das Ende des Tankrabatts als „na…
zum Artikel »
Anti-Demokratiebewegung im Burgenlandkreis erfreut sich eines großen Zulaufs - Kreistag beschließt Einschränkungen und Ermächtigungen

Anti-Demokratiebewegung im Burgenlandkreis erfreut sich eines großen Zulaufs - Kreistag beschließt Einschränkungen und Ermächtigungen

Einen Meilenstein hinsichtlich des Ausschlusses von Besuchern und Medien konnte am 13.10.2025 im Kreistag des Burgenlandkreises beschlossen …
zum Artikel »
Bürokraten-Terror: Die Matroschka des Wahnsinns - 5 Jahre Haft wegen russischem Souvenir aus Holz?

Bürokraten-Terror: Die Matroschka des Wahnsinns - 5 Jahre Haft wegen russischem Souvenir aus Holz?

Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie erhalten ein Päckchen aus Russland. Darin: ein Teebeutel, etwas Schokolade – und eine kleine, harmlos…
zum Artikel »
Lotto
der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube   Bürgerstimme auf Facebook
Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm