Desinformation aus dem Ministerpräsidentenamt: Sven Schulzes Lobpreisung des Vergabegesetzes entlarvt sich als leeres Versprechen
In einer kürzlich veröffentlichten Videobotschaft aus Leipzig wirbt Sven Schulze (CDU), der frischgewählte Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, für seine angeblichen Erfolge im Kampf gegen die Bürokratie.
"Entlastung braucht konkrete Maßnahmen und wir haben in Sachsen-Anhalt geliefert", prahlt er und verweist auf das "neue Vergabegesetz", das er noch als Wirtschaftsminister initiiert habe. Nun, als Regierungschef, wolle er diesen Weg fortsetzen. Klingt nach einem echten Durchbruch für das Handwerk und die Wirtschaft im Land – oder etwa nicht? Eine genauere Betrachtung enthüllt: Schulzes Aussagen sind bestenfalls übertrieben, schlimmstenfalls Desinformation. Denn ein Vergabegesetz auf Landesebene kann die bürokratischen Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts kaum merklich entschärfen. Hier wird mit halben Wahrheiten operiert, um den Eindruck von Fortschritt zu erwecken, während die Realität für Unternehmen weiterhin von übergeordneten Regelwerken dominiert wird.
Zunächst zur Faktenlage: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalts (TVergG LSA) wurde im November 2025 novelliert und soll tatsächlich Bürokratie abbauen – aber nur in einem eng begrenzten Rahmen. Die Reform zielt auf Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ab, also jene kleineren Vergaben, die nicht unter das strenge EU-Vergaberecht fallen. Hier wurden einige Erleichterungen geschaffen: Weniger Nachweispflichten für Bieter, mehr Ermessensspielraum für Vergabestellen und eine Befristung bis Ende 2028, um die Auswirkungen zu evaluieren. Freiberufliche Leistungen sind sogar ganz ausgenommen. Die Koalition aus CDU, SPD und FDP feiert das als "Signal für mehr Vertrauen in die Verwaltung" und Entlastung für den Mittelstand.
Doch genau hier liegt der Hund begraben. Das deutsche Vergaberecht ist hierarchisch strukturiert: Oberhalb der EU-Schwellenwerte – derzeit bei 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 5,538 Millionen Euro für Bauleistungen – gelten einheitlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die EU-Richtlinien, um Missbrauch und Diskriminierung zu verhindern. Diese Vorgaben sind detailliert und bürokratisch: Ausschreibungen müssen europaweit erfolgen, Eignungsprüfungen sind umfangreich, und Nachhaltigkeitskriterien oder Antikorruptionsmaßnahmen erfordern Stapel an Dokumenten. Länder wie Sachsen-Anhalt haben hier keinen nennenswerten Spielraum – sie müssen sich unterordnen.
Unterhalb der Schwellenwerte, im sogenannten Unterschwellenbereich, dürfen die Bundesländer eigene Regelungen treffen, basierend auf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Hier hat Sachsen-Anhalt tatsächlich angepasst: Die Reform reduziert bürokratische Hürden für kleinere Aufträge, etwa durch vereinfachte Verfahren und weniger Ausschlüsse bei formalen Fehlern. Aber selbst diese Änderungen sind begrenzt – das Gesetz gilt nur für landeseigene Vergaben und deckt nicht den Großteil der öffentlichen Aufträge ab, die oft bundes- oder EU-finanziert sind. Kritiker aus der Opposition und dem Handwerk, wie die Linke oder Teile der AfD, bemängeln, dass Abschnitte wie § 11 TVergG LSA weiterhin "bürokratische Bremsklötze" darstellen, etwa durch Tariftreuepflichten, die zusätzliche Kontrollen erfordern.
Statistiken unterstreichen die Grenzen: Laut der Vergabestatistik des Statistischen Bundesamts entfallen rund 90 Prozent der Vergaben auf kommunale und landeseigene Ebenen, doch ein signifikanter Anteil überschreitet die Schwellenwerte und unterliegt damit dem vollen bürokratischen Apparat. In Sachsen-Anhalt, wo die Wirtschaft stark von öffentlichen Investitionen in Infrastruktur und Handwerk abhängt, bedeutet das: Viele große Projekte – von Autobahnen bis zu EU-geförderten Energiewende-Maßnahmen – bleiben unverändert kompliziert. Schulzes "gelieferte Maßnahmen" wirken sich also nur auf einen Bruchteil aus, während die Kernprobleme durch Bundes- und EU-Recht zementiert sind.
