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Die Lügen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken - keine Autonomie der Patienten und keine Therapiefreiheit der Ärzte in Deutschland


US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einen Brief geschrieben.



ROBERT F. KENNEDY JR. VERSUS NINA WARKEN


Liebe Community,

US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einen Brief geschrieben. Auf "X" postete er dazu eine Erklärung, deren Kernbotschaft (ins Deutsche übersetzt) wie folgt lautet:
"Berichte aus Deutschland zeigen, dass die Regierung die Autonomie der Patienten außer Acht lässt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln".
https://www.berliner-zeitung.de/.../robert-f-kennedy...

Die Erwiderung von Nina Warken ließ nicht lange auf sich warten. Patienten seien "frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen". Sodann schreibt sie:
"Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde."

Und sie fügt hinzu:
"Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste."
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/.../warken...

Die Erwiderung der Bundesgesundheitsministerin ist in Teilen falsch und zeugt im Übrigen von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein.

Für Beschäftigte des Gesundheitswesens gab es sehr wohl ein Berufsverbot, wenn sie keine COVID-Injektion nachweisen konnten. Für Soldaten der Bundeswehr gab es die Pflicht, eine solche Injektion zu dulden; wer sich weigerte, wurde unehrenhaft aus dem Dienst entlassen und/oder mit einem Strafverfahren wegen Gehorsamsverweigerung überzogen.

Die Strafverfahren wegen angeblich unrichtiger Maskenatteste beruhten auf einer sehr fragwürdigen Interpretation des einschlägigen Straftatbestands: Man kann schon zweifeln, ob die Bescheinigung, jemand könne keine Maske tragen, im Sinne des § 278 StGB ein „Gesundheitszeugnis“ ist, und die Auffassung der Gerichte, ein solches Gesundheitszeugnis sei „falsch“, wenn ihm keine persönliche Untersuchung durch den Arzt vorausgegangen sei, ist mindestens in dieser Allgemeinheit fragwürdig. Überhaupt nicht akzeptiert wurde von den Gerichten die – medizinisch eindeutig belegbare – Tatsache, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich und das Attest daher die Abwehr eines in Gesetzes- oder Verordnungsform verübten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit ist.

Bei den Strafverfahren wegen angeblich unrichtiger Impfbescheinigungen oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen wurden zum einen Geständnisse der Patienten rechtswidrig erpresst – nämlich mit der Androhung, andernfalls würden sie zur Blutprobe vorgeführt, und dann werde man ja sehen, ob sie Antikörper haben. Aber es bilden eben nicht alle Geimpften Antikörper gegen SARS CoV-2. Siehe Tagesschau vom 17.6.2021: https://www.tagesschau.de/.../gesundheit/immunitaet-109.html

Die Geständnisse waren also eigentlich durch Täuschung erwirkt und nach § 136a StPO als Beweismittel unverwertbar. Aber auch das störte die Gerichte nicht – namentlich nicht im Fall von Dr. Heinrich Habig. Überhaupt nicht akzeptiert wurde der Vortrag der Verteidigung betroffene Ärzte, sie hätten aus Nothilfe gehandelt, um ihre Patienten gegen die Folgen staatlicher (oder auch privater!) Impferpressung in Gestalt von 2G-Regeln zu schützen.

Die aktuelle Regelung, wonach Kassen-Hausärzte 40% ihrer Vorhaltepauschale verlieren, wenn sie nicht impfen, stellt einen klaren Anschlag auf die ärztliche Therapiefreiheit dar. Dazu habe ich mich hier in meinen Kanälen am 18.10.2025 ausführlich geäußert.

Robert F. Kennedy hat daher völlig recht: In der Corona-Zeit wurde weder die Autonomie der Patienten noch die Therapiefreiheit der Ärzte respektiert. Und dieser Zustand dauert bis heute an.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab


Verfasser: Martin Schwab  |  12.01.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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